Vorlage Stellungnahme

Die Stellungnahmen sollten bitte an folgende Mailadressen geschickt werden:

An: christian.kern@bka.gv.at, service@bka.gv.at, post@bka.gv.at

Cc: post@bmgf.gv.at, buergerservice@bmg.gv.at, sabine.oberhauser@bmgf.gv.at, florian.fellinger@bmgf.gv.at, gabriele.damoser@bmgf.gv.at, regina.loupal@bmg.gv.at, Regina.Seidl@bmg.gv.at, christine.oberleitner-tschan@bmgf.gv.at, begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at, legvet@bmgf.gv.at

Vielen fehlen schlichtweg  die richtigen Worte um Einspruch gegen diese geplante Novelle zu erheben. Manche haben auch keine Zeit um einen eigenen Text zu verfassen.

 

Daher stellen wir diese Vorlage zur Verfügung (einfach den Text in ein Mail kopieren) Jeder kann natürlich bei Bedarf noch etwas hinzufügen:

Vorlage_Stellungnahme.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung!

 

Auf den von Frau Drin Oberhauser eingereichten Entwurf zur Änderung § 4 Z14 im TSchG möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:

 

Zur Streichung des Wortes „gezielte“ vor Anpaarung:

 

Durch dieses Wort wird definiert, dass es ein Zuchtziel gibt, durch die Streichung würde die Aussagekraft stark vermindert. Ich ersuche daher, das Wort „gezielte“ vor Anpaarung zu belassen und durch weitere Anforderungen sicherzustellen, dass es sich nicht um eine bloße „Vermehrungszucht“, sondern um eine planvolle, auf Sachkunde beruhende Aktivität handelt.

 

Zur Erklärung - Zu Z 5: (§ 4 Z14):
Weiters soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit ein meldepflichtiger Tatbestand (§ 31 Abs. 4) auch dann gegeben ist, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist. 

 

Diese Erklärung widerspricht jeglicher Logik und hat nichts mit Zucht zu tun! Es ist absolut unverantwortlich zuzulassen, dass eine Kätzin mit Freigang sich mit jedem unbekannten Kater verpaart, die Folgen sind Krankheit und Inzucht (so wie es jetzt auch schon der Fall ist). Ich ersuche daher, diese wahnwitzige Erklärung zu streichen und stattdessen darauf hinzuweisen, dass Zucht mit einer Katze, die Zugang ins Freie hat, nicht möglich ist!

 

Diese Novellierung ist keine TIERSCHUTZkonforme Lösung und würde weiterhin immenses Katzenelend verursachen!  Obwohl seit Jahren seitens der Tierschützer eine Verbesserung bzw. Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kastrationspflicht gefordert werden, kann eine solche Herangehensweise an diese Problematik nur mit Desinteresse seitens des BMGF erklärt werden.

 

Österreich hat sich zum Tierschutz bekannt (§ 2 BGBl I Nr. 111/2013) und sich damit verpflichtet, auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung Regelungen zu schaffen und durchzusetzen, die geeignet sind, Tierschutzproblemen wirksam zu begegnen.

 

Das BMGF sollte daher Gesetze zum Schutz und Wohl unsere Mitgeschöpfe gestalten und damit nicht genau das Gegenteil verursachen!  

 

Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, dieser Verpflichtung im Sinne von § 1 und § 2 TSchG nachzukommen und in Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen die bereits vorliegenden „Erforderlichen Maßnahmen und Zuchtauflagen“ umzusetzen, sowie umfassende Aufklärungskampagnen zur Katzen-Kastrationspflicht einzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen