Empfänger:
Christian Kern, Bundeskanzleramt
Reinhold Mittlerlehner, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Sabine Oberhauser, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung
Mindestanforderung für die Haltung von Katzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die bestehende Katzenproblematik wirksam einzudämmen fordern wir umgehend die Überarbeitung bzw. Anpassung der derzeitigen, schwammig und ungenau formulierten gesetzlichen Grundlagen laut nachstehenden Punkte:
Verpflichtende Kastration für alle
Katzen beiderlei Geschlechts und unabhängig von der Haltungsform
einzige Ausnahme: Tiere die zur kontrollierten Zucht verwendet werden
„Definition der „Zucht“ als gezielte Verpaarung, die einen Sachkundenachweis voraussetzt und einer Bewilligungspflicht sowie der regelmäßigen behördlichen Kontrolle unterliegt
Festlegung des Kastrationsalters (5 Monate)
Kennzeichnungspflicht mittels Microchips und Registrierung aller Katzen in jeder Haltungsform im Alter zwischen der 10. und 12. Lebenswoche
Zusätzliche Tätowierungspflicht aller Katzen bei der Kastration (in Vollnarkose) zum vorgegeben Kastrationsalter
Meldepflicht von verwilderten Hauskatzen an die Bezirkshauptmannschaften, damit gezielte Fangaktionen in die Wege geleitet werden können
Zu diesen Maßnahmen wurden bereits umfangreiche Erklärungen und Beweismaterial übermittelt, welches über www.kastrationspflicht.at unter Download abgerufen werden kann
Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass nur die vollständige Umsetzung aller Forderungen ein Gesamtpaket ergibt, dass die Katzenproblematik nachhaltig und tierschutzkonform lösen und das Katzenelend in Österreich lindern kann.